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Letzte Änderung:
November 30. 2022 09:03:45
 
 
 

Ihr gutes Recht

Da Sie während der Hüftbehandlung Ihres Kindes erhebliche Transportschwierigkeiten haben werden, besteht für Sie die Möglichkeit beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenantrag für Ihr Kind zu stellen.

Den Antrag können Sie sich zuschicken lassen. Sie tragen dann die behandelnde Klinik, bzw. den verantwortlichen Arzt und die Daten Ihres Kindes (Name, Geburtsdatum, Diagnosen, etc.) ein und schicken diesen Antrag dann wieder zum Versorgungsamt zurück. Alles weitere klärt das Versorgungsamt direkt mit der Klinik bzw. dem verantwortlichen Arzt.

Während der Hüftruhigstellung mit einer Abspreizschiene oder einem Gips kann bei Ihrem Kind ein Behinderungsgrad zwischen 50 und 100% in Anspruch genommen werden.

Diese Schwerbehindertenausweise werden aber nur bei längerfristigen Behandlungen ausgegeben. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Hüftdysplasien!

 

 
 

 

kinderhueftdysplasie.de